Die VARTA AG hat am 21. Juli 2024 entschieden, beim zuständigen Amtsgericht Stuttgart die Durchführung eines Restrukturierungsvorhabens nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) anzuzeigen. Das Unternehmen benötigt einen finanziellen Neustart, um wieder wettbewerbsfähig zu werden.
Quelle: Baubranche aktuell
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