Bauliche Anlagen sind gemäß § 13 Musterbauordnung so zu errichten, dass durch Wasser und Feuchte keine Gefahren oder unzumutbaren Belästigungen entstehen. Der Blaue Engel zeichnet Produkte aus, die über diese gesetzlichen Anforderungen hinausgehen.
Quelle: Baubranche aktuell
0 Kommentare