Krebserzeugendes Asbest ist noch immer in Bestandsgebäuden verbaut. Um Beschäftigte zu schützen, sind mit der novellierten Gefahrstoffverordnung neue Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest in Kraft getreten. Die BG BAU bietet dazu einen praxisnahen Leitfaden an.
Quelle: Baubranche aktuell
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